AGB

Stand: 23.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen mir, Fabian Wolfram · Design & Musik (nachfolgend „ich“), und Dir als Auftraggeber:in (nachfolgend „Du“) über die Erbringung von Designleistungen. Dazu zählen insbesondere Grafikdesign, Branding, Logodesign, Printdesign, Webdesign (WordPress), Social-Media-Gestaltung, Fotografie und angrenzende, weitere gestalterische Leistungen.

(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB und gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB. Bestimmungen, die ausschließlich im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmer:innen gelten, sind mit dem Zusatz *„Gilt nur gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB).“* gekennzeichnet. Diese finden gegenüber Verbraucher:innen keine Anwendung; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Dir werden nur Vertragsbestandteil, wenn ich ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt habe. Das gilt auch, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringe.

(4) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge zwischen uns, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf, sofern Du bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurdest.

§ 2 – Angebote und Vertragsschluss

(1) Meine Angebote und Kostenvoranschläge (nachfolgend auch „KVA“) sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Deine schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und meine Bestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

(2) Der im Angebot bzw. KVA beschriebene Leistungsumfang ist verbindlich. Leistungen, die darüber hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert beauftragt und vergütet. Ich weise Dich auf erkennbare Umfangsüberschreitungen hin, bevor zusätzliche Kosten entstehen.

§ 3 – Mitwirkungspflichten

(1) Du stellst alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu meinen Lasten. Entsteht durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Vorgaben Mehraufwand, wird dieser gesondert vergütet.

(2) Bist Du Unternehmer:in, gilt eine Freigabe als erteilt, wenn Du nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist widersprichst. Fehlt eine ausdrückliche Fristangabe, beträgt die Freigabefrist zehn (10) Werktage ab Zugang des freigabefähigen Entwurfs. Ich weise Dich bei Übergabe des Entwurfs gesondert auf diese Frist und ihre Rechtsfolge hin. *Gilt nur gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB).*

(3) Bist Du Verbraucher:in, bedarf die Freigabe Deiner ausdrücklichen Erklärung in Textform.

§ 4 – Leistungsumfang, Korrekturen und Mehraufwand

(1) Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei (2) Korrekturschleifen enthalten, sofern im jeweiligen Angebot nicht anders angegeben. Eine Korrekturschleife umfasst die Einarbeitung aller in einem Durchgang gebündelten Änderungswünsche.

(2) Weitere Korrekturen über die enthaltenen Schleifen hinaus werden nach tatsächlichem Aufwand auf Basis des im Angebot vereinbarten Stundensatzes abgerechnet. Ich informiere Dich, bevor zusätzliche Kosten entstehen.

(3) Grundlegende konzeptionelle Änderungen, die über Detailkorrekturen hinausgehen (z. B. neue Gestaltungsrichtung, geändertes Briefing), gelten als Neuauftrag und werden gesondert kalkuliert.

§ 5 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen des Auftrags geschaffenen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei mir als Urheber:in gemäß § 7 UrhG. Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt (§ 29 Abs. 1 UrhG).

(2) Ich räume Dir mit vollständigem Zahlungseingang die im jeweiligen Angebot bezeichneten Nutzungsrechte ein. Vor vollständiger Bezahlung besteht kein Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse; bis dahin steht mir ein Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen Entwürfen und Enddaten zu.

(3) Sofern Art und Umfang der Nutzungsrechte im Angebot nicht ausdrücklich geregelt sind, wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt (Zweckübertragungslehre, § 31 Abs. 5 UrhG).

(4) Jede über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte bedarf meiner vorherigen Zustimmung in Textform und kann eine zusätzliche Vergütung nach sich ziehen.

(5) Urheberrechtsvermerke, Wasserzeichen und Kennzeichnungen von mir dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Du räumst mir das Recht ein, bei Veröffentlichung als Urheber:in benannt zu werden (§ 13 UrhG).


(6) Nutzung durch künstliche Intelligenz. Unabhängig vom Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ist es nicht gestattet, die Arbeitsergebnisse – ganz oder teilweise – zum Trainieren, Anlernen oder Feintuning von KI-Systemen (z. B. Bildgeneratoren, Large Language Models) zu verwenden, in solche Systeme einzuspeisen oder als Eingabe (Prompt-Vorlage, Referenzbild o. Ä.) für KI-gestützte Bild- oder Designgenerierung zu nutzen. Ebenso ist die KI-gestützte Verfremdung, Umgestaltung oder Neugenerierung auf Grundlage der Arbeitsergebnisse ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt auch bei Einräumung ausschließlicher oder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkter Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich und gesondert in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

§ 6 – Herausgabe von Arbeitsdaten

(1) Ich liefere die Arbeitsergebnisse in den im Angebot vereinbarten Dateiformaten. Standardmäßig umfasst die Lieferung Enddaten in druckfähigen oder publikationsfertigen Formaten (z. B. PDF, PNG, JPG). Die Herausgabe offener Arbeitsdateien (z. B. Adobe Illustrator, Photoshop, InDesign) ist nicht Bestandteil der Regelleistung.

(2) Die Herausgabe offener Arbeitsdateien kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. In diesem Fall wird eine erweiterte Nutzungsrechtsvereinbarung getroffen, die den Umfang der Weiterverarbeitung regelt.

§ 7 – Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. KVA. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

(2) Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung. Sofern dort keine Frist angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungszugang.

(3) Bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen über 1.000 € bin ich berechtigt, eine Abschlagszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn in Rechnung zu stellen.

(4) Aufrechnungsrechte stehen Dir nur zu, wenn Deine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. *Gilt nur gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB).*

§ 8 – Verzug und Mahnkosten

(1) Bist Du Unternehmer:in, kommst Du spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. *Gilt nur gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB).*

(2) Bist Du Verbraucher:in, kommst Du in Verzug, wenn Du auf eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung nicht innerhalb der dort gesetzten angemessenen Nachfrist zahlst (§ 286 Abs. 1 BGB). Auf diese Rechtsfolge wird in der Rechnung hingewiesen.

(3) Im Verzugsfall bin ich berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen: gegenüber Unternehmer:innen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbraucher:innen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

(4) Gegenüber Unternehmer:innen steht mir bei Zahlungsverzug zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Diese Pauschale wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet. *Gilt nur gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB).*

(5) Bei Zahlungsverzug behalte ich mir vor, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen einzustellen.

§ 9 – Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

(1) Bist Du Verbraucher:in, steht Dir bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab Vertragsschluss. Ich stelle Dir eine gesonderte Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn ich die Leistung vollständig erbracht habe und mit der Ausführung erst begonnen habe, nachdem Du hierzu Deine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig bestätigt hast, dass Du Dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlierst (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3) Hast Du den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt und widerrufst anschließend, schuldest Du mir einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, anteilig berechnet am Gesamtpreis (§ 357a Abs. 2 BGB).

(4) Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB haben kein Widerrufsrecht.

§ 10 – Stornierung und Kündigung

(1) Du kannst den Auftrag jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.

(2) Erfolgt die Kündigung, bevor ich mit der Leistungserbringung begonnen habe, fallen keine Kosten an, es sei denn, ich habe bereits Vorleistungen erbracht (z. B. Materialbeschaffung, Lizenzeinkauf).

(3) Bist Du Unternehmer:in und kündigst nach Arbeitsbeginn, werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, mindestens jedoch 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung. *Gilt nur gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB).*

(4) Bist Du Verbraucher:in und kündigst nach Arbeitsbeginn, werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Eine darüber hinausgehende Mindestvergütung wird nicht erhoben.

(5) Bereits erstellte Zwischenergebnisse werden Dir übergeben; Nutzungsrechte daran gehen erst mit vollständiger Bezahlung über.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 – Haftung

(1) Ich hafte unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Du stellst mich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass von Dir bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken o. Ä.) Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Du trägst die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

§ 12 – Aufbewahrung von Projektdaten

(1) Ich bewahre Projektdaten (Arbeitsdateien, Entwürfe, Enddaten) für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts auf. Als Projektabschluss gilt der Tag der letzten Rechnungsstellung oder der letzten Lieferung, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt.

(2) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bin ich berechtigt, sämtliche Projektdaten ohne weitere Ankündigung zu löschen. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch.

(3) Steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO) bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 13 – Referenz und Portfolio

(1) Ich bin berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse als Referenz in meinem Portfolio, auf meiner Website und in sozialen Medien zu verwenden, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Dies umfasst die Darstellung der Ergebnisse mit Nennung Deines Namens bzw. Deines Unternehmens.

(2) Du kannst der Verwendung als Referenz jederzeit in Textform widersprechen (Opt-out). Bei Aufträgen mit Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) gilt das Referenzrecht als ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Die Referenznutzung erfolgt ausschließlich zur Darstellung meines eigenen Leistungsspektrums. Eine kommerzielle Verwertung der Referenzdarstellung über diesen Zweck hinaus findet nicht statt.

§ 14 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Bist Du Unternehmer:in, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB mein Sitz in Uplengen als Gerichtsstand vereinbart (§ 38 ZPO). Zuständiges Gericht erster Instanz ist das Amtsgericht Leer. *Gilt nur gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB).*

(2) Bist Du Verbraucher:in, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

§ 15 – Verbraucherstreitbeilegung

Ich bin weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§ 16 – Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (§ 306 Abs. 2 BGB).


(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.


(3) Sollte zwischen uns zusätzlich eine individuelle Leistungsvereinbarung (LV) bestehen, gehen deren Regelungen im Falle eines Widerspruchs diesen AGB vor.